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Schätzung der Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes für Arbeitslosenhilfe-Beziehende (Zusammenfassung)

Im Jahr 2005 werden in Deutschland ca. 81% der früheren Arbeitslosenhilfe-Beziehenden Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhalten. In Westdeutschland (exkl. Berlin) werden 17,5% keinen Anspruch haben, in Ostdeutschland (inkl. Berlin) ca. 21,1%. Das Finanzvolumen wird für die untersuchte Population insgesamt um schätzungsweise 2,45 Mrd. € reduziert.

Wohnraum und Vermögen wurden einer Angemessenheitsprüfung unterzogen. Nur 3,2% der Bedarfsgemeinschaften, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, überschreiten in geringem Maße die Vermögensfreibeträge. Versicherungsguthaben, Bausparguthaben sowie Haus- und Grundeigentum wurden dabei nicht berücksichtigt, weil die Daten der EVS keine Verwertbarkeits- oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erlauben. Darüber hinaus können Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, höhere Beträge für die Altersvorsorge geltend machen – dafür sind jedoch bisher keine Eckwerte bekannt.

Die Wohnsituation der Bedarsfgemeinschaften ist im Vergleich zum Wohnraum bisheriger Sozialhilfe-Beziehender ähnlich. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Bedarfsgemeinschaften in eine kleinere oder billigere Wohnung umziehen müssen.

Bezüglich einer unterstellten Unterstützungsleistung von im Haushalt lebenden Verwandten, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, kann ebenfalls Entwarnung gegeben werden. Der mögliche Unterstützungsbetrag liegt im Schnitt bei knapp 15€ pro Monat. Die Vermutung, dass gemeinsam gewirtschaftet wird, kann im Einzelfall auch widerlegt werden.

Von der finanziellen Auswirkung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind die Haushalte unterschiedlich betroffen. Während Alleinerziehende im Durchschnitt Nettoeinkommensgewinne erzielen, müssen insbesondere Paare ohne Kinder mit Einbußen rechnen.

In Westdeutschland müssen etwas mehr als 50% der betroffenen Haushalte Einkommensverluste hinnehmen, in Ostdeutschland liegt der Anteil bei 67%. Dabei sind die Einkommensverluste höher als die Einkommensgewinne. Haushalte, die einen Nettoeinkommensgewinn erzielen werden, erhalten im Durchschnitt eine Nettoeinkommensteigerung von 141 €. Das entspricht einer Steigerung um 18,5% -20,9% in West- und 13,9% in Ostdeutschland. Dieser Unterschied ist auf die geringeren Wohnkosten in Ostdeutschland zurückzuführen.

Haushalte, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld aufgrund des Einkommens haben, verlieren im Durchschnitt 443 € bzw. 19,4% ihres früheren Nettoeinkommens. Der Verlust für Bedarfsgemeinschaften, die weniger Arbeitslosengeld II erhalten, als Arbeitslosenhilfe und Wohngeld früher, liegt bei durchschnittlich 178 € bzw. 14,6% des früheren Einkommens. Die Verluste sind zwischen Ost- und Westdeutschland gleich verteilt.

Paare in Ostdeutschland gehören eher zu den „Verlierern“ als Paare in Westdeutschland. Die Wahrscheinlichkeit einen Nettoeinkommensverlust zu verzeichnen, ist für Paare in Ostdeutschland doppelt so hoch. Dies ist auf die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in Ostdeutschland zurückzuführen, da das Einkommen von Partnern angerechnet wird.

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